Das Historische Archiv der Staatssicherheitsdienste entstand gemäß dem Gesetz Nr. III von 2003 als Rechtsnachfolger des Historischen Amtes. Die Einrichtung ist ein im Archivgesetz benanntes staatliches Facharchiv. Hinsichtlich ihrer Rechtsstellung ist sie ein Finanzorgan mit selbständiger Haushaltsführung, das einen selbständigen Titel innerhalb des Haushaltsartikels des Ungarischen Parlaments darstellt. Die Aufsicht über seine Tätigkeit führt der Präsident des Parlaments.
Die grundlegenden Aufgaben des Archivs
a.) Informationskompensation der in den Dokumenten vorkommenden Personen, d.h. Sicherung der Einsichtnahme der Bürger. Alle Bürger sind berechtigt die über sie – oder über ihre im Gesetz benannten Vorfahren – geführten Akten und Dokumentenabschnitte einzusehen und eine Kopie dieser zu erhalten.
b.) Die Bereitstellung des Archivguts zu Forschungszwecken, die als kollektive Informationskompensation betrachtet werden kann, da dies die Grundlage für die Entstehung und die Veröffentlichung von geschichtswissenschaftlichen Werken – verschiedener Genres – zur Erschließung und Darstellung der jüngsten Vergangenheit bildet.
c.) Eine archivwissenschaftliche Verwaltung, Ordnung und Erschließung des Schriftgutes, die eine Erfüllung der vorangehend genannten Aufgaben ermöglicht sowie die Erschließung und die Veröffentlichung der in unserem Archiv und an anderen Forschungsstellen auffindbaren Staatssicherheitsdokumente und Mitwirkung an geschichts- und politikwissenschaftlichen Forschungen, die die Organisation und die Arbeitsweise der Institutionen der Machtausübung in der jüngsten Vergangenheit zwischen 1944-1990 untersuchen.
d.) Mitwirkung an der Benutzung des Archivgutes zu kulturellen und Bildungszwecken.
Im Historischen Archiv werden die in Verbindung mit der Arbeit der zwischen dem 21. Dezember 1944 und dem 14. Februar 1990 tätigen ungarischen Staatssicherheitsdienste entstandenen Akten aufbewahrt und verwaltet. Ende 2012 betrug die Menge des hier aufbewahrten Archivgutes an die 4000 laufende Meter. Zwei Drittel dieser Archivalien bestanden aus verschiedenen Dossiers, den Rest stellten Dokumente bezüglich der Arbeitsweise der ehemaligen Staatssicherheitsorgane sowie die von diesen Diensten zusammengestellten und verwendeten Sammlungen und Hintergrundmaterialien. Was die Medien des Archivs betrifft, werden hier vor allem Dokumente auf Papier aufbewahrt, doch gelangte auch eine größere Menge an gleichaltrigen Mikrofilmkopien über die operativen und Untersuchungsdossiers sowie die Täglichen Operativen Informationsberichte in den Besitz des Archivs.
Gemäß den Rechtsvorschriften stellt das Historische Archiv sicher, dass die Bürger von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen können, d.h. sie erhalten Zugang zu all jenen Daten in den von den ehemaligen Staatssicherheitsdiensten erstellten und verwalteten Dokumenten, die sich auf sie beziehen, mit denen sie in Verbindung gebracht werden können. Das Gesetz Nr. III von 2003 über die Tätigkeit des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste gewährt zweierlei Forschungsmöglichkeiten für die Betroffenen: die wissenschaftliche und die sog. private Forschung. Ausführliche Informationen dazu – und über alle weiteren, das Archiv betreffenden Themen – finden die Betroffenen auf unserer Website www.abtl.hu.